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Förderung Kinderwunsch
in Bayern
Wichtige Hinweise zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales
► Förderstopp!!!!!
Derzeit stehen keine weiteren Bundesmittel zur Verfügung. Anträge auf Förderung von Kinderwunschbehandlungen können derzeit nicht bewilligt werden. Eine Antragstellung ist daher aktuell nicht möglich.
► Verfahrensweise für bereits vorliegende Anträge
Anträge, über die noch nicht entschieden wurde, müssen abgelehnt werden.
► Ausnahmen
Eine Ausnahme besteht, wenn das Kinderwunschpaar bis 31. Juli 2024 die Altersgrenze erreicht (d.h. 40. Geburtstag der Frau oder 50. Geburtstag des Mannes). In solchen Fällen können auch weiterhin Anträge gestellt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an das ZBFS.
► Auszahlungen für bereits bewilligte Behandlungen
Auszahlungsanträge für bewilligte Maßnahmen können weiterhin gestellt werden.
Nicht mehr gültig:
Seit dem 01.11.2020 ist auch in Bayern eine finanzielle Beteiligung für die Kinderwunschbehandlung mit der künstlichen Befruchtung, durch die Landesförderung, möglich. Diese gilt für verheiratete und unverheiratete Paare, egal bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Der Antrag muss über das Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragt werden.
Über folgenden Link können Sie sich die Unterlagen downloaden und ausdrucken:
https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/kiwub/index.php
Gerne sind wir auch bereit Sie bei der Beantragung, gegen eine Bearbeitungsgebühr, zu unterstützen.
Bitte beachten Sie, dass diese Genehmigung vor jedem Behandlungsbeginn vorliegen muss.